DOI 10.5281/ zenodo.13738305
Aktuelle Luxemburger Liste
mit Stand 11.11.2024
A. Informationen
1. Kommende Termine
2. Aktuelles
3. LinkedIn
4. Hinweis Anonymisierung
5. Disclaimer
6. Change Log
B. Verfahren
0. Derzeit noch unklare Rechtsgrundlage
V. Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen
a. Primärrecht – Auswahl (insb Wettbewerbsrecht)
b. E-Commerce-RL 2000/31/EG – Auswahl
c. MWSt-System-RL 2006/112/EG – Auswahl
d. Dienstleistungs-RL 2006/123/EG – Auswahl
e. Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU – Auswahl
f. SEPA-VO 260/2012/EU – Auswahl
g. Schengener Grenzkodex-VO 2016/399/EU– Auswahl
h. Klausel-RL 93/13/EWG – Auswahl
i. Brüssel Ia-VO 1215/2012/EU – Auswahl (ausg Beförderung, Pauschalreisen und Timesharing)
j. Gleichbehandlungs-RL 2000/43/EG – Auswahl
k. Reiseinformationsdienste-delVO 2017/1926/EU zur Ergänzung der IVS-RL 2010/40/EU
m. DSGVO 2016/679/EU – Auswahl
n. Versicherungsrecht – Auswahl
p. Satelliten und Kabel-RL 93/83/EWG – Auswahl)
s. Platform-to-Business-VO 2019/1150/EU
t. Insolvenzrecht (Auswahl)
u. Sonstige Rechtsgrundlagen
Bestpreisklauseln bei Online-Hotelbuchungs-plattformen
Art 101 Abs 1 AEUV
Das Kartellverbot ist auf weite und auf enge Bestpreisklauseln in Verträgen zwischen Online-Hotel-buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben anwendbar.
Wenn eine Hotelbuchungs-plattform bei Transaktionen zwischen Beherbergungs-betrieben und Verbrauchern als Vermittlerin auftritt, ist die Abgrenzung des fraglichen Marktes für die Marktanteils-schwellen anhand einer konkreten Prüfung der Substituierbarkeit zwischen den Online-Vermittlungs-diensten und den anderen Vertriebskanälen aus der Sicht von Angebot und Nachfrage erforderlich.
Art 18 Abs 1 Brüssel Ia-VO
In Fällen, in denen ein Verbraucher einen Reiseveranstalter nach Abschluss eines Pauschalreisevertrags vor dem Gericht des MS (ver)klagt, in dessen Bezirk er seinen Wohnsitz hat, und die Vertragspartner beide in dem betreffenden MS ansässig sind, das Reiseziel aber im Ausland liegt, ist dieses Gericht sowohl international als auch örtlich zuständig.
Art 4 Abs 3 Fluggastrechte-VO
Art 4 Abs 3 ist dahin auszulegen, dass ein Fluggast, der im Rahmen einer Pauschalreise eine bestätigte Buchung für einen Flug hatte, vom ausführenden LFU die Ausgleichsleistung iSv Art 7 Abs 1 verlangen kann, wenn der Reiseveranstalter dem Fluggast – ohne zuvor das LFU hierüber zu informieren – mitgeteilt hat, dass der ursprünglich vorgesehene Flug nicht durchgeführt werde, obwohl dieser wie vorgesehen stattfand.
Art 24 Nr 1 Brüssel Ia-VO
Die die den Reisenden gewährte Absicherung gegen die Insolvenz des Pauschalreiseveranstalters ist auch dann anwendbar, wenn ein Reisender aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände gem Art 12 Abs 2 von seinem Pauschalreisevertrag zurücktritt, der Reiseveranstalter nach diesem Rücktritt insolvent wird und dem Reisenden vor dem Eintritt der Insolvenz die getätigten Zahlungen nicht voll erstattet wurden, worauf er nach der letztgenannten Bestimmung Anspruch hat..