Internationale Zuständigkeit am Erfüllungsort nach Zession
Art 7 Nr 1 lit b SpS 2 Brüssel Ia-VO
Die Internationale Zuständigkeit am Erfüllungsort des Fluges (Abflug- und Ankunftsort laut Vertrag) für Ausgleichsleistungen gem Art 7 Fluggastrechte-VO gegen das in einem anderen MS ansässige, ausführende Luftfahrtunternehmen besteht auch, wenn der Anspruch vom Fluggast an eine Claim Management Company (CMC) abgetreten wurde und von dieser gerichtlich geltend gemacht wird
Art 31 Abs 2 Satz 2 MÜ
Eine Anzeige wegen Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck kann auch bereits vor dem Zeitpunkt erfolgen kann, zu dem das betreffende Reisegepäck seinem Empfänger zur Verfügung gestellt wird.
Art 2 lit g, Art 3 Abs 2 lit a,
Art 3 Abs 3 Fluggastrechte-VO
Eine Bordkarte ist ein „sonstiger Nachweis“ aus dem hervorgeht, dass die Buchung vom LFU oder Reiseunternehmen akzeptiert und registriert wurde, so dass ein Fluggast als im Besitz einer „bestätigten Buchung“ für den betreffenden Flug angesehen wird.
Ein Fluggast reist nicht zu einem als unentgeltlich oder nicht unmittelbar oder mittelbar der Öffentlichkeit zugänglichen ermäßigten Tarif, wenn zum einen der Reiseveranstalter den Flugpreis zahlt und zum anderen ein Dritter dem Reiseveranstalter den Reisepreis zahlt.
Art 17 Reise-RL
Die die den Reisenden gewährte Absicherung gegen die Insolvenz des Pauschalreiseveranstalters ist auch dann anwendbar, wenn ein Reisender aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände gem Art 12 Abs 2 von seinem Pauschalreisevertrag zurücktritt, der Reiseveranstalter nach diesem Rücktritt insolvent wird und dem Reisenden vor dem Eintritt der Insolvenz die getätigten Zahlungen nicht voll erstattet wurden, worauf er nach der letztgenannten Bestimmung Anspruch hat..